Behandlungskosten:
Meine Abrechnung erfolgt zu den üblichen Sätzen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker, GebüH (1985).
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.
Beihilfeberechtigte Patienten können, je nach Zusatzversicherung, mit der Kostenübernahme rechnen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Normalfall nicht die Kosten für die Behandlung. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn spezielle Zusatzversicherungen bestehen. Ebenso gibt es Sonderregelungen für die Erstattung der Medikamentenkosten. Erkundigen sie sich am Besten bei ihrer Versicherung.
Steuerlich geltend machen können sie die Behandlung- und Medikation. Diesbezüglich sollten sie sich von einem Steuerberater aufklären lassen.